Es kommt öfter vor, als man denkt. Ein herrenloser Hund läuft einem über den Weg. Ein Wildkaninchen sitzt seltsam gekrümmt am Wegrand und flüchtet nicht. Meerschweinchen huschen durch den Wald. Die Katze bringt eine verletzte Maus mit. Ja, sogar Wellensittiche fliegen dem ein oder anderen zu. Doch wie kannst du dich jetzt verhalten?
Wildtier oder Haustier
Ist das Tier nicht lebensbedrohlich verletzt und braucht sofortige tierärztliche Hilfe, sollte zuerst einmal sicher gestellt werden, dass wirklich kein Besitzer in der Nähe ist. Auch muss zwischen Wildtier und Haustier unterschieden werden. Meerschweinchen können im Wald nicht überleben. Ausgesetzte Haustiere haben in der Regel kaum eine Chance draußen. Wenn du nicht die Möglichkeit hast, das Tier einzufangen und sicher zu stellen, solltest du dennoch dafür sorgen, dass Hilfe informiert wird. Manche Tierheime fahren sogar heraus, um ausgesetzte Tiere einzufangen oder verletzte Wildkaninchen aufzunehmen. Auch sollte der Vorfall der Polizei gemeldet werden. Oft werden Tiere in Kartons ausgesetzt oder bekommen den ein oder anderen Gegenstand mitgegeben. Manchmal steht auf dem Karton noch eine Lieferadresse und auch andere Gegenstände können in seltenen Fällen zum Täter zurückführen.
Zitat s. www.juraforum.de
Hier kommst du zum Nagerschutz Beitrag: Hilfe in Notlagen
Besitzer ausfinding machen
Bei zugelaufenen Hunden ist es oft einfacher, als bei anderen Tierarten den Besitzer zu finden. Je nachdem in welcher Stadt man sich befindet, ist es Pflicht die Hundesteuermarke am Halsband oder Geschirr des Hundes anzubringen. In manchen Städten dient die Marke nur dem Nachweis, dass die Steuer gezahlt wurde. In anderen wird der Hund über die Marke identifiziert und der Besitzer kann problemlos gefunden werden. Auch besitzen viele Hunde eine Tassomarke. In diesem Fall reicht ein Anruf bei Tasso. Die Nummer auf der Marke wird am Telefon durchgegeben und die eigenen Kontaktdaten abgefragt. Daraufhin wird über Tasso der Besitzer verständigt, welcher sich nun bei dir melden sollte. Auch kann es vorkommen, dass der Hund eine Marke mit seinem Namen trägt, auf dessen Rückseite sich die Handynummer des Besitzers befindet.
Natürlich kann es auch vorkommen, dass der Hund weder Halsband noch Geschirr trägt oder trotz dessen keine Marken hat, anhand denen er identifiziert werden könnte. In diesem Fall kann der Weg zum Tierarzt hilfreich sein. Denn Tierarztpraxen besitzen ein oder mehrere Chiplesegeräte. Hunde und Katzen sind häufig gechippt. Seit 2012 ist es sogar Pflicht sein Haustier chippen zu lassen, sollte man es auf Reisen innerhalb der EU mitnehmen. Leider registriert jedoch nicht jeder Besitzer die Nummer des Chips bei Tasso oder ähnlichen Organisationen.
Selbst Meerschweinchen können mittlerweile gechippt werden. Manche Kleintiere, wie zum Beispiel Kaninchen, erhalten Tattoowierungen im Ohr. Darüber lässt sich jedoch meist nur der Züchter finden. Dieser könnte aber unter Umständen wissen wer in der Nähe der Fundstelle eins seiner Tiere adoptiert hat.
In vielen Tierarztpraxen können Tiere ebenfalls als vermisst gemeldet werden und auch Aushänge aufgehängt werden. Ein paar Anrufe bei den örtlichen Tierarztpraxen kann also hilfreich sein. Im zuständigen Tierheim kann es natürlich auch schon eine Suchmeldung geben. Auch Mäuse und Hamster werden durchaus gesucht.
Darf ich ein Fundtier behalten?
Jain. Dass man ein Fundtier nicht einfach so behalten darf, sollte wohl jedem klar sein. Tatsächlich ist dies jedoch auch im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 965 bis § 984 BGB geregelt. Solltest du ein Haustier finden, macht es keinen Unterschied, ob es eine Maus, ein Kaninchen oder ein Hund ist, du darfst dieses Tier nicht ohne Weiteres behalten. Du verpflichtest dich sogar, dich entweder bei der Polizei oder bei der Stadt zu melden unter Angaben deiner Daten. Da wir alle Tierliebhaber sind, ist dies für uns vermutlich auch selbstverständlich. Wer kann nicht nachempfinden, wie man sich fühlt, wenn man selbst einmal in die Situation kommen sollte, sein geliebtes Tier zu suchen?
Doch was ist, wenn sich der Besitzer nicht meldet?
Wildtier als Fundtier
Vorsicht! Wildtiere aus der Natur zu entnehmen, erfüllt die Straftat der Wilderei!
Auch stehen einige Arten unter Naturschutz! Bitte informiert euch hier rechtzeitig und versucht nicht euer Herz an das Tier zu verlieren. Ihr tut einem solchen Tier keinen Gefallen. Egal wie groß und naturnah ihr das Gehege gestaltet, ihr könnt ihm nicht das Leben bieten, welches es draußen gehabt hätte. Natürlich lauern dort Gefahren auf euren Schützling. Doch dies ist und bleibt nun einmal das Leben. Auch ihr könntet jederzeit überfahren werden, wenn ihr das Haus verlasst. Selbst wenn es nicht einmal eure Schuld ist und ihr vorsichtig seid. Dennoch würdet ihr doch nun jetzt nicht für immer in euren eigenen vier Wänden bleiben?!
Folgende Tiere möchten immer mal wieder, als Haustier behalten werden, stehen jedoch unter Artenschutz!
- Feldhase
- Feldmaus
- Haselmaus
- Zwergmaus (Achtung: Es gibt auch Zwergmäuse, die als Liebhabertiere gezüchtet werden. Beim Erwerb solcher Mäuse, ist der Züchter dazu verpflichtet nachzuweisen, dass es sich nicht um Tiere handelt, die der Natur entnommen wurden)
- Waldspitzmaus
- Feldspitzmaus
- Hausspitzmaus
- Igel (Nur der afrikanische Weißbauchigel darf als Haustier gehalten werden!!!)
- Maulwurf (so lästig sie manchem Gartenbesitzer erscheinen. Diese putzigen Tiere sind eine bedrohte Art und sehr nützlich und auch wichtig für die Natur!)
Du findest, in dieser Liste wurden wichtige Arten vergessen, die in diesen Themenbereich gehören? Dann schreib mir doch gerne eine E-Mail an: mara.van.stiphoudt@nagerschutz.de