Tierrechtsreihe Teil 3 – Tierhaltungsverbote – Wer hat Recht?

Hunde und Katzeverbot

Ich denke, dieses Verbot kennt jeder und hat auch jeder schon einmal gesehen. Vor allem natürlich bei der Suche nach einer passenden Wohnung. Witzig ist jedoch, dass kaum jemand weiß, dass es bereits seit 1993 vom Bundesgerichtshof geregelt wurde. Ein Tierhalteverbot, wie man es täglich in Anzeigen sieht, ist nicht zulässig. Selbst die bekannte allgemeine Klausel im Mietvertrag zur Hunde sowie Katzenhaltung hält vor Gericht nicht, wenn diese ignoriert wird. Hierzu lassen sich zahllose Beispiel googeln.
 
Doch versteht mich nicht falsch. Anders als manche andere Seite im Netz würde ich euch dennoch nicht empfehlen, den Wunsch des Vermieters einfach zu ignorieren und mit euren Haustieren einfach einzuziehen. Der Vermieter hat nämlich durchaus das Recht Hunde- und Katzenhaltung zu verbieten. Gesetzlich ist es jedoch so geregelt, dass dies im Einzelfall entschieden werden muss! Dies bedeutet, dass in einem Gespräch oder schriftlich darüber diskutiert wird und individuell begründet werden muss, warum der Vermieter dies bei euch und eurem Tier nicht erlaubt. Solltet ihr zum Beispiel euren Hund aus gesundheitlichen Gründen brauchen, würde ich euch empfehlen, das Gespräch zu suchen, auch wenn dieser kein eingetragener Assistenzhund ist.
 
Auf euer Recht zu pochen, mit den Tieren einzuziehen, ist weniger empfehlenswert. Es kostet euch nur unnötigerweise Nerven und Zeit. Möchte jemand absolut keine Hunde und Katzen in seinem Miteigentum, wird er irgendeinen Grund finden, euch zu kündigen. Dies kann sich zwar eine Zeit lang hinziehen, bis ihr tatsächlich ausziehen müsst, aber wer möchtet sich dies antun?

Kleintierverbot?

Diese Vielzitzenmaus schaut überrascht auf und fragt sich: "Wer hat hier eklig gesagt?"
Bei freier Wohnungshaltung von zum Beispiel Kaninchen, Ratten oder auch Meerschweinchen (eigenes Zimmer für die Meerschweinchen) gibt es immer wieder Bedenken, ob dies rechtlich wirklich erlaubt ist. Fakt ist, nagen die Kaninchen zum Beispiel alle möglichen Holzleisten etc. an, musst du für diesen Schaden aufkommen (§ 833 BGB: Schadensersatzhaftung des Tierhalters). Auch kann der Bodenbelag durch den Urin Schaden nehmen. Kaninchen lassen sich zum Beispiel gut dazu trainieren, Nagertoiletten zu benutzen. Bei Meerschweinchenzimmern können besondere Schutzböden über den Bodenbelag der Wohnung angebracht werden, darüber können nun auch Späne oder Fleece gelegt werden, ohne dass die Sorge bestehen muss, dass der Urin in den Boden sickert und somit auch einen unangenehmen Geruch produziert.
 
Hier gelten jedoch auch die Regeln wie bei der Käfighaltung:
 
  • Entstehen massive Geruchsbelästigungen durch falsche Reinigung oder Vernachlässigung, kann der Vermieter dir die Haltung verbieten. Wenn es Hart auf Hart kommt, kann er dir sogar fristlos kündigen! Hier gibt es bereits Vergleichsfälle vor Gericht.
  • Auch die Anzahl deiner Tiere solltest du dir gut überlegen im Vergleich zur Fläche deiner Wohnung. Denn auch bei guter Pflege kann dein Vermieter dir Probleme machen, wenn du eine große Anzahl an Tiere hältst, selbst wenn diese Niemanden belästigen. Bei artgerechter Tierhaltung sollte dies jedoch in der Regel nicht der Fall sein. (Für Züchter gelten noch einmal besondere Regeln!)
  • Bellt dein Hund Tag und Nacht und belästigt dabei massiv deine Nachbarn, gilt hier dieselbe Regelung. Hier lässt sich natürlich mit dem Vermieter reden, doch trainierst du deinen Hund nicht entsprechend und/oder holst dir Hilfe, gibt es auf Dauer bei aller Liebe auch kein Verständnis mehr. Hierbei ist natürlich nicht das kurze Bellen beim Klingeln des Postboten etc. gemeint. Doch auch dies lässt sich abtrainieren. Mancherorts ist es jedoch auch gewünscht, dass der Hund anschlägt über einen kurzen Zeitraum, damit bekannt ist, dass sich in diesem Haus oder der Wohnung ein Hund befindet („Einbruchsschutz“)
 

Ratten und Mäuse werden oft noch für eklig befunden

In diesem Fall kann ich euch nur aus eigener Erfahrung sagen: „Ladet die Leute zu euch ein, oder zeigt ihnen schon einmal niedliche Bilder.“ Bei vielen sind Ratten und Mäuse noch als Schädlinge abgespeichert, die bekämpft werden müssen. Ich hatte vor allem in meiner Studienzeit sehr viele Kommilitonen, die erschrocken und sichtlich abgeneigt, ja gar angeekelt waren, sobald sie auf nachfragen hörten, dass kein Hamster das Gehege bewohnt. In wirklich 100 % aller Fälle kam jedoch sowohl von Männern als auch Frauen die Bitte, die niedlichen Tierchen doch „streicheln“ zu dürfen, sobald diese sich blicken ließen.
 

Natürlich haben nicht alle ein solches Glück wie ich. Doch auch „erschrockene“ Nachbarn konnten schon beruhigt werden, nachdem sie auf einen „Kaffee“ vorbei kamen und sich selbst davon überzeugen konnte, dass die Tierchen nicht „stinken“ und doch ganz interessant zu beobachten sind.

In diesem Sinne: „Habt Geduld mit euren Mitmenschen. Auch wenn dies nicht immer einfach ist.“

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